Durch satzungsgemäße Gestaltungsmöglichkeiten kann die Familienstiftung auch als Gesellschafter bestehender Firmenstrukturen dienen und als vermögensverwaltende Stiftung von der Gewerbesteuer befreit werden. Die Besteuerung einer Stiftung erfolgt analog zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften, Einnahmen der begünstigten Destinatäre sind einkommensteuerpflichtig.
Die Gründung einer Familienstiftung empfiehlt sich ab einem Barvermögen von mindestens
€ 100.000,-- in Verbindung mit Immobilien, Wertpapieren und sonstigem Vermögen.
Auch GmbH-Anteile oder Aktien können in eine Stiftung eingebracht werden.
Hier empfiehlt sich der Aufbau einer Holdinggesellschaft unterhalb der Stiftung, welche die Geschäftsanteile / Aktien der operativ tätigen Tochtergesellschaften hält.