Ob privat oder geschäftlich, eine Insolvenz führt meist zu einem totalen Vermögensverlust. Sämtliche Werte, die Sie im Laufe Ihres Lebens geschaffen haben, drohen verlustig zu werden. Dies betrifft insbesondere Ihr Immobilienvermögen.
Ihre Einflussmöglichkeiten sind begrenzt, Ihre Gläubiger und Insolvenzverwalter unbarmherzig.
Nutzen Sie das in 2006 & 2017 reformierte Genossenschaftsrecht und schützen Sie Ihr Immobilienvermögen vor dem Zugriff Dritter, unabhängig davon, ob Ihre Immobilien in einer GmbH, GmbH & Co. KG, GbR oder sonstigen Rechtsform stehen.
Durch die vielfältig gestaltbaren Einbringungsmöglichkeiten in eine Genossenschaft bewahren Sie Ihre Werte für sich und Ihre Familie, wobei Sie als Vorstand „Herr im Ring“ bleiben, unabhängig von Ihrer (sonstigen) privaten Vermögenssituation.
Die Genossenschaft (ein unentdecktes Juwel) zur Vermögenssicherung
Juristisch fundiert und gesetzeskonform bieten wir ungeahnte Möglichkeiten, auch steuerliche, Ihr Immobilienvermögen vor jedwedem Zugriff zu schützen. Dies gilt auch im Rahmen von Erbauseinandersetzungen und Scheidungen.
Vor allem bei selbstgenutzten Immobilien, hat der Gesetzgeber einen umfassenden Pfändungsschutz normiert, der es Ihnen erlaubt in Ihrem Wohneigentum zu Hause bleiben zu können.
Keine Zwangsvollstreckung- keine Zwangsräumung
Eine Genossenschaft bietet vergleichbare Möglichkeiten wie eine Stiftung.
Oetker, Bosch oder sonstige vermögende Unternehmerfamilien nutzen schon seit Jahrzehnten die Möglichkeiten, ihr Vermögen zu schützen und für Ihre Nachkommen zu sichern.
Nutzen auch Sie Ihre Möglichkeiten und gründen Sie Ihre eigene Genossenschaft ohne die hohen finanziellen Hürden einer Stiftung in Kauf zu nehmen.
Unsere Dienstleistung umfasst die auf Ihre Bedürfnisse erstellte Satzung, die erforderliche Kommunikation mit dem Prüfungsverband bis zur Eintragung, wie auch die bestmögliche steuerliche Einbringung Ihrer Vermögenswerte in eine Genossenschaft.
Der gesamte Gründungs– und Einbringungsprozess wird durch unseren Justitiar begleitet um einen reibungslosen und gesetzeskonformen Ablauf zu gewährleisten.