Wir verstehen eine Insolvenz als Chance fĂ¼r den Unternehmer und das Unternehmen. Hier hat man die einmalige Chance, die Passivseite der Bilanz zu korrigieren und das Unternehmen wieder auf erfolgreiche FĂ¼ĂŸe zu stellen sowie Fehler aus der Vergangenheit zu bereinigen. Eine Insolvenz muss natĂ¼rlich generalstabsmĂ¤ĂŸig geplant sein und dies unter dem gesetzlichen Zeitdruck der Anmeldefristen.
Wichtig in diesem Zusammenhang sind auch Fragen der persönlichen Haftung und der Asset Protection.
Die Wahl der geeigneten Verfahrensart, wie auch die Kunden- und Lieferantenpflege haben hier äuĂŸerste Priorität. Zudem mĂ¼ssen die Mitarbeiter bei der "Stange" gehalten werden. Bei den Verhandlungen mit den unmittelbar Beteiligten kann es ratsam sein, wenn der Firmenlenker in die zweite Reihe tritt, um die persönlichen Befindlichkeiten auf ein Minimum zu reduzieren.
Durch Hingabe von finanziellen Mitteln im Rahmen eines Ă¼berzeugenden neuen Konzeptes ist man dennoch durchaus in der Lage den Neustart im Rahmen einer "Ă¼bertragenden Sanierung" zu gewährleisten. Auch andere gesetzliche Möglichkeiten wie das Schutzschirmverfahren oder die Eigenverwaltung sind probate Mittel um ein Unternehmen wieder auf eine solide Basis zu stellen.
Unser Team verfĂ¼gt hier durchaus Ă¼ber eine Kernkompetenz und kann Ihnen eine entsprechende Hilfestellung geben.
Diese geht bis hin zu einer FortfĂ¼hrung des insolventen Betriebes durch Erwerb aus der Insolvenz.