Wegzugsbesteuerung vermeiden

Sie möchten als Unternehmer gerne aus Deutschland wegziehen?

 

Seit 2022 hat der Gesetzgeber die Wegzugsbesteuerung auch für Wohnsitzverlagerungen innerhalb der EU eingeführt.

 

 

 

Sofern Sie Anteilseigner von Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG) sind, wird im Falle des Wegzugs eine Veräußerung der Anteile fingiert und führt zur Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven.

Insoweit wäre darüber nachzudenken, vor einem Wegzug eine Sitzverlegung Ihrer Kapitalgesellschaft in das von Ihnen favorisierte EU-Land vorzunehmen. Nach der Sitzverlegungsrichtlinie ist es möglich, eine Gesellschaft formwahrend und steuerneutral in ein anderes EU-Land zu verlegen.