Sie möchten als Unternehmer gerne aus Deutschland wegziehen?
Seit 2022 hat der Gesetzgeber die Wegzugsbesteuerung auch fĂ¼r Wohnsitzverlagerungen innerhalb der EU eingefĂ¼hrt.
Sofern Sie Anteilseigner von Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG) sind, wird im Falle des Wegzugs eine VeräuĂŸerung der Anteile fingiert und fĂ¼hrt zur Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven.
Insoweit wäre darĂ¼ber nachzudenken, vor einem Wegzug eine Sitzverlegung Ihrer Kapitalgesellschaft in das von Ihnen favorisierte EU-Land vorzunehmen. Nach der Sitzverlegungsrichtlinie ist es möglich, eine Gesellschaft formwahrend und steuerneutral in ein anderes EU-Land zu verlegen.